Wir gewähren die Rechtsdienste im Bereich der Personaldaten gemäß bestehender, als auch neuer rechtlicher Aus-gestaltung, die seit den 28.5.2017 gemäß neuer Anordnung des Europäischen Parlaments und Rats (General Data Protection Regulation – GDPR) wirksam ist. Die Anordnung betrifft alle, die die Personaldaten seiner Angestellten, Kunden, Klienten oder Lieferanten bearbeiten und das quer durch die Segmente und Bereiche. Im Fall der Nichteinfüh-rung oder Verletzung von neuen Regeln können den obligatorischen Subjekten hohe Geldstrafen drohen. GDPR beginnt in ganzer EU einheitlich ab den 25. Mai 2018 gelten. In Tschechien wird so die derzeitige rechtliche Ausge-staltung des Personaldatenschutzes in der Form der Richtlinie 95/46/EG und das zusammenhängende Gesetz Nr. 101/2000 GBl., über Personaldatenschutz ersetzen.
Wir bieten Ihnen die Ausfertigung oder Revisionen der internen Vorschriften und der Vertragsdokumentation im Ein-klang mit den im Rahmen der Vorbereitung auf die Wirksamkeit der GDPR-Anordnung getroffenen Maßnahmen an.
In Zusammenarbeit mit dem externen Partner – der Gesellschaft ACRESIA Consulting, s.r.o. (http://www.acresia.com/index.php/2016-01-04-21-08-54) stellen wir dann Komplexdienste im Bereich GDPR sicher, diebeinhalten
• Bewertung der Pflichte nach GDPR
• Abgrenzen der Risikobearbeitungsoperationen
• Risikoanalyse für die Bewertung Auswirkungen
• Bewertung der Auswirkung auf den Personaldatenschutz
• Vorläufige Konsultationen mit dem Aufsichtsorgan
• Einführung der s.g. Pseudonymisierung der Personaldaten
• Verwaltung der Protokolle über die Personaldatenbearbeitung
• Prozess der Anmeldung der Fälle von Sicherheitsverletzung
• Sicherstellung der Ernennung des Beauftragten für Personaldatenschutz
• Tests und Überprüfung des Schutzsystems im Rahmen GDPR
Wie verläuft die Zusammenarbeit?
Erster Kontakt
Zögern Sie nicht mit uns mit Ihrer Anforderung Kontakt zu nehmen – wir sind vorbereitet, ihre Lö-sung sicherzustellen. Kurze Einleitungskonsultation verrechnen wir nicht.
Preis
Der Preis ist mit dem Hinweis auf den Gegenstand und Ansprüchigkeit des Rechtsdienstes festge-setzt – am häufigsten auf die Weise des Stundensatzes, dessen Grundhöhe 1500,- CZK ohne MWSt beträgt.
Unser Zutritt
Wir bauen auf der Meinung und den Erfahrungen aus der langfristigen Praxis. Wir suchen immer einfache und effiziente Lösungen.
Ausgabe der Zusammenarbeit
Das Ergebnis, das wir gewährleisten.
Sind Sie für unsere Dienste interessiert?
Zögern Sie nicht, mit uns telefonisch, per Email, per Skype oder mittels dieser Webseiten Kontakt zu nehmen.
Wir halten Sie im Bilde
Rechtsneuigkeiten der JKP für die Unternehmer
Beziehen Sie unser newsletter für die Unternehmer – Ihrer Aufmerksamkeit entgehen keine wichtigen gesetzgebenden Änderungen.